CE-Kennzeichnung nach Maschinenrichtlinie

Planer und Hersteller

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MRL) regelt, unter welchen Voraussetzungen Maschinen und unvollständige Maschinen erstmalig im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) am Markt bereitgestellt bzw. in Betrieb genommen werden dürfen. Die MRL ist grundsätzlich an den Hersteller adressiert. Bedingt durch die Verkettung von (unvollständigen) Maschinen mit einer übergeordneten Steuerung zu einer Anlage oder durch Veränderungen an Maschinen bzw. Anlagen nach deren Inbetriebnahme werden in der Praxis häufig auch Betreiber zum so genannten „Eigenhersteller“. Der Hersteller bzw. Eigenhersteller muss fallabhängig für unvollständige Maschinen bzw. für Maschinen vor dem Bereitstellen am Markt bzw. der Inbetriebnahme und ggf. die CE-Kennzeichnung anbringen und technische Unterlagen erstellen, insbesondere die Dokumente:

  • Risikobeurteilung
  • Montage- bzw. Betriebsanleitung
  • Einbau- bzw. EU-/EG-Konformitätserklärung

Die Maschinenrichtlinie (MRL) ist auch auf industrielle Großanlagen (z. B. Anlagen der chemischen Industrie) anzuwenden. Diese Anlagen können gewöhnlich in einzelne produktions- und sicherheitstechnisch zusammenhängende Funktionseinheiten unterteilt werden, für die jeweils die Anforderungen der MRL einzuhalten sind.

Leistungen

CE-Koordinierung

  • Vertragsgestaltung im Beschaffungsprozess
  • Richtlinien- und Normenrecherche
  • Bewertung von Lieferantendokumentationen
  • Produkteinstufung

Dokumentation

  • Durchführung/Moderation von Risikobeurteilungen (u. a. mit MBT-RAT)
  • Mustervorlagen für Montage- bzw. Betriebsanleitungen
  • Vorbereitung von EU-/EG-Konformitätserklärungen / Einbauerklärungen
  • Stellungnahmen zur Verkettung von Maschinen
  • Bewertung von Umbauten hinsichtlich einer „wesentlichen Veränderung“
  • Verifizieren von Sicherheitsfunktionen und rechnerischer Nachweis des Performance Levels (PL)

Schulungen

  • Grundlagen Maschinenrichtlinie
  • Grundlagen Risikobeurteilung (u. a. mit MBT-RAT)
  • Rechnerischer Nachweis des Performance Levels (PL) mit der Software SISTEMA

Die weyer gruppe berät und unterstützt Sie bei der Umsetzung der formalen Anforderungen der MRL für Ihre Maschine bzw. Anlage.

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Jahre Erfahrung
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Risikobeurteilungen erstellt
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individuelle Beratungen

Ihr Nutzen

 

Gesetzliche Anforderung erfüllen leicht gemacht

Innerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes dürfen nur Maschinen in Verkehr gebracht werden, die die sicherheitstechnischen Anforderungen der Maschinenrichtlinie erfüllen und mit einem CE-Zeichen gekennzeichnet sind. Die CE-Experten der weyer gruppe unterstützen Sie mit ihrer langjährigen Erfahrung bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen. Wir beraten Sie praxisorientiert, erstellen die erforderlichen Dokumente und senken damit das Haftungsrisiko.

Mehr Sicherheit bei Maschinen und Anlagen

Durch unsere umfassende Beratung – ein Blick von „Außen“ – steigern wir die Sicherheit Ihrer Maschinen. Wir unterstützen Sie mit unserer langjährigen Erfahrung und Kenntnis der relevanten Normen bei der Erstellung einer Risikobeurteilung für Ihre Maschine.

Unabhängige Prüfung des Sicherheitskonzepts

Sie arbeiten das erste Mal als Betreiber mit einem neuen Hersteller zusammen? Unsere Experten führen für Sie eine unabhängige Sicherheitsprüfung der Maschine durch und unterstützen Sie bei der Maschinenabnahme. Dabei wird das Sicherheitskonzept der Maschine an der Schnittstelle Mensch/Maschine auf Plausibilität nach den Vorgaben aus der Risikobeurteilung und/oder der Betriebsanleitung geprüft.

CE-Prozesse im Unternehmen begleiten und strukturieren

CE-Prozesse in Unternehmen können komplex und vielschichtig sein. Unsere CE-Experten bündeln und strukturieren alle wichtigen Vorgänge bezogen auf die jeweilige Abteilung (z. B. Vertrieb, Einkauf, Konstruktion) und begleiten Sie aktiv. So können Synergien erfasst und zu Ihrem Vorteil genutzt werden.

Sicherheitstechnische Umrüstung von Altmaschinen: Wir helfen bei der Kostenermittlung

Nach den Vorgaben in der Betriebssicherheitsverordnung gibt es keinen Bestandsschutz mehr für „Altmaschinen“. In einer Gefährdungsbeurteilung ist zu ermitteln, ob technische Schutzmaßnahmen zur Risikominderung erforderlich sind, die dann nach dem aktuellen Stand der Technik nachzurüsten sind. Die CE-Experten unterstützen Sie bei der Gefährdungsbeurteilung von „Altmaschinen“ und legen die Anforderungen an die Ausführung steuerungstechnischer Sicherheitsfunktionen fest (PL bzw. SIL). Diese Anforderungen können dann als Grundlage für die Kostenermittlung durch einen Steuerungsbauer verwendet werden.

weyer spezial zum Thema funktionale Sicherheit von Maschinensteuerungen
weyer spezial: Maschinensteuerung

Die EN ISO 13849-1 konkretisiert im Bereich der Maschinenindustrie die allgemeinen steuerungstechnischen Anforderungen der EG-Maschinenrichtlinie und stellt Sicherheitsanforderungen sowie einen Leitfaden für die Prinzipien der Gestaltung und Integration sicherheitsbezogener Teile von Steuerungen bereit.

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weyer spezial zum Thema Maschinenrichtlinie
weyer spezial: Maschinenrichtlinie

Die Maschinenrichtlinie (MRL) beschreibt für den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) einheitliche gesetzliche Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen, die bei Konstruktion und Bau von Maschinen, unvollständigen Maschinen und den Maschinen gleichgestellten Produkten zu beachten sind…

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Arbeitskreis Maschinen- und Anlagenbau: VDI Bezirksverband Berlin-Brandenburg
CE-Kennzeichnung – Bereitstellen/Umbauen/Verketten

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Unser Team

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